Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) in Teilzeit
Berufsbegleitende Fortbildung
Der Gesamtumfang der sonderpädagogischen Zusatzqualifikation (SPZ) beträgt 480 Unterrichtsstunden, die durch 150 Unterrichtseinheiten in Form von Praxisprojekten ergänzt werden. Der Kurs wird in einem Zeitraum von 20 Monaten absolviert.
Unterrichtszeiten (12 Lehrgangswochen Unterricht):
Montag 10.00 – 16.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag 08.00 – 16.30 Uhr
Freitag 08.00 – 13.00 Uhr
Kosten: 3.710 €
Der Kurs ist nach AZAV zertfiziert und kann durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Weiterbildung am Prüfungsvorbereitungskurs zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung teilzunehmen, und auch die staatlich anerkannte Abschlussprüfung abzulegen.
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Nächster Termin
18.11.2024
Berufsbild
Fachkräfte mit einer sonderpädagogischen Zusatzqualifikation (SPZ) wirken in der Arbeits- und Berufsförderung bei der Planung, Gestaltung und Durchführung berufsbildender, lernförderlicher und arbeitspädagogischer Maßnahmen für Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung mit. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung auf das Arbeitsleben vorzubereiten, zu begleiten und eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Es gilt, Arbeitssituationen individuell anzupassen und weiterzuentwickeln.
Inhalte
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Eingliederung und Teilhabe
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Berufliche Bildungsprozesse
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Arbeitsprozesse
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Kommunikation
Zugangsvoraussetzungen
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
- eine erfolgreich abgelegt Abschlussprüfung in einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits— und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits— und Berufsförderung haben.