gFAB-Prüfungsvorbereitungskurs
Vorbereitungskurs inkl. Prüfung
Dieser Kurs wird für Absolvent*innen der Weiterbildung "Sonderpädogische Zusatzqualifikation (SPZ)" angeboten und beginnt im Herbst 2026. Der Gesamtumfang des Prüfungsvorbereitungskurses beträgt 215 Unterrichtsstunden. Der Kurs wird in einem Zeitraum von ca. 4 Monaten absolviert.
Struktur:
- 2 Lehrgangswochen Präsenzunterricht
- 4-5 digitale Abende
- Selbststudium für die Erstellung einer Projektarbeit und Vorbereitung der schriftlichen Prüfung
Der Kurs endet mit der staatlichen Prüfung zum anerkannten Abschluss «Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung». Mit dem Bestehen der Prüfung wird die Ausbildungseignung im Sinne des §30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes erworben.
Kursgebühren auf Anfrage.
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Nächster Termin
Herbst 2026
Berufsbild
Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung wirken mit bei der Planung, Gestaltung und Durchführung berufsbildender, lernförderlicher und arbeitspädagogischer Maßnahmen für Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung auf das Arbeitsleben vorzubereiten, zu begleiten und eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Es gilt Arbeitssituationen individuell anzupassen und weiterzuentwickeln.
Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in der Lage sein, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Diese Maßnahmen sollen von der Fachkraft insbesondere in Werkstätten für behinderte Menschen und in anderen Bereichen der Arbeits- und Berufsförderung mit inhaltlich vergleichbarem Leistungsspektrum durchgeführt werden. Die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung soll die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen wiedergewinnen, erhalten, entwickeln und erhöhen und die behinderten Menschen dabei unterstützen, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Darüber hinaus soll sie in der Lage sein, den Übergang behinderter Menschen in Ausbildung und Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und behinderte Menschen bei diesem Übergang zu begleiten.
Gliederung der Prüfung
In der staatlichen Prüfung werden folgende Handlungsbereiche geprüft:
- Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- berufliche Bldungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
- Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
Die Prüfung unterteilt sich in folgende Bestandteile:
- Schriftliche Prüfungsaufgabe
- Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch
Zugangsvoraussetzungen
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
- eine erfolgreich abgelegt Abschlussprüfung in einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits— und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits— und Berufsförderung haben.