Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Berufsbegleitende Fortbildung
Der Gesamtumfang der Fortbildung beträgt 650 Unterrichtsstunden, die durch 150 Unterrichtseinheiten in Form von Praxisprojekten ergänzt werden. Der Kurs wird in einem Zeitraum von 24 Monaten absolviert.
15 Lehrgangswochen Unterricht:
- Montag von 10.00 bis 16.30 Uhr
- Dienstag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.30 Uhr
- Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr
Die Fortbildung endet mit der staatlichen Prüfung zum anerkannten Abschluss «Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung».
Mit dem Bestehen der Prüfung wird die Ausbildungseignung im Sinne des §30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes erworben.
Die Fortbildung ist AZAV-zertifiziert und kann nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden.
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Die Kursgebühren für die gesamte Fortbildung betragen 4.700 €.
Nächster Termin
13.11.2023
Berufsbild
Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung wirken mit bei der Planung, Gestaltung und Durchführung berufsbildender, lernförderlicher und arbeitspädagogischer Maßnahmen für Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung auf das Arbeitsleben vorzubereiten, zu begleiten und eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Es gilt Arbeitssituationen individuell anzupassen und weiterzuentwickeln.
Durch die Fortbildung sollen über die im Ausbildungsberuf erworbenen Fähigkeiten hinaus folgende Schlüsselqualifikationen erlangt werden:
- Arbeits- und sonderpädagogische Kompetenzen, wie z.B. Ausbildungsplanung und Umsetzung, Organisation von Einzel- und Gruppenarbeitsprozessen
- Kommunikative Kompetenzen, wie z.B. Gesprächsführung, Feedback-Kultur, Zuhören können
- Soziale Kompetenzen, wie z.B. Konflikt- und Problemslösungsverhalten, Teamfähigkeit, Führungstechniken
- Technische und organisatorische Kompetenzen, wie z.B. fachspezifisches Wissen, technisches Verständnis, sicherheitstechnisches und arbeitsmedizinische Kompetenzen
Die Ausbildungsverantwortlichen legen Wert darauf, dass neben den erforderlichen Kenntnissen und Kompetenzen auch Anregungen zur persönlichen Weiterentwicklung der Teilnehmenden gegeben und anthroposophische Grundlagenkenntnisse mit vermittelt werden.
Inhalte
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Eingliederung und Teilhabe
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Berufliche Bildungsprozesse
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Arbeitsprozesse
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Kommunikation
Zugangsvoraussetzungen
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
- eine erfolgreich abgelegt Abschlussprüfung in einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits— und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits— und Berufsförderung haben.