gFAB-Prüfungsvorbereitungskurs

Vorbereitungskurs inkl. Prüfung

Dieser Kurs bietet Fachkräften, die bereits die Sonderpädogische Zusatzqualifikation (SPZ) absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifizierung nachweisen können, die Möglichkeit, die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" abzulegen. 

Struktur der Fortbildung:

  • 5 Monate
  • Zwei Unterrichtswochen (76 UE)
  • Schriftliche Prüfung
  • Projektarbeit (150 UE)
  • Präsentation der Projektarbeit und Fachgespräch


Inhaltliche Vertiefung der Handlungsbereiche:

  • Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben
  • Berufliche Bildungsprozesse
  • Arbeits- und Beschäftigungsprozesse
  • Kommunikation und Zusammenarbeit

Kosten: 1.416€
Anmeldeschluss: 01.08.2026

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Nächster Termin

14.09.2026


Berufsbild

Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung wirken mit bei der Planung, Gestaltung und Durchführung berufsbildender, lernförderlicher und arbeitspädagogischer Maßnahmen für Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung auf das Arbeitsleben vorzubereiten, zu begleiten und eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Es gilt Arbeitssituationen individuell anzupassen und weiterzuentwickeln.

Mit der Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden.


Perspektive

  • Staatlicher Abschluss DQR 5
  • Ausbildungseignung im Sinne des § 30 Abs.5 des Berufsbildungsgesetztes
  • Leitung von Werkstätten
  • Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte


Zugangsvoraussetzungen

  • Abschluss SPZ

oder

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis

oder

  • eine erfolgreich abgelegt Abschlussprüfung in einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis

oder

  • ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis

oder

  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis

Sechs Monate Berufspraxis im Aufgabenbereich gFAB müssen geleistet worden sein. 

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