Heilpädagogik
Wann gehen Sie den nächsten Schritt?
Das Berufsbild
Heilpädagog*innen haben viele Rollen — Fachkraft,
Teamplayer, Berater, Netzwerker, Vermittler, Anleiter und Navigator im
Sozialbereich. Besonders mit Inkrafttreten des BTHG werden Fachkräfte,
die Teilhabe-, Hilfe-und Gesamtplanprozesse bei den
Rehabilitationsträgern koordinieren und gestalten, dringend gesucht. Als
Heilpädagogin oder Heilpädagoge halten Sie die Fäden in der Hand und
koordinieren eine bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung der
Klienten. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit Ihren Teamkolleginnen
und -kollegen und anderen beteiligten Personen und Institutionen.
Hierfür braucht es Teamgeist, Organisations- und Kommunikationstalent.
Die
Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin und zum staatlich
anerkannten Heilpädagogen richtet sich an Menschen, die bereits eine
grundständige pädagogische Ausbildung (Erzieherin/Erzieher, Jugend- und
Heimerzieherin/Jugend- und Heimerzieher, Heilerziehungspflegerin/
Heilerziehungspfleger) erfolgreich abgeschlossen haben und mindestens
ein Jahr in einem entsprechenden Berufsfeld tätig waren.
Sie haben Fragen? Buchen Sie hier online Ihren kostenlosen Beratungstermin:
Nächster Termin
01.10.2024
Praxisintegrierte Weiterbildung
Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik
Struktur der Weiterbildung
- 3 Jahre mit insgesamt 1800 UE
- Präsenzunterricht alle zwei Wochen, jeweils zwei Tage/Woche
- 1-2 Blockwochen pro Ausbildungsjahr
- Online-Unterricht über Microsoft Teams (Abendtermine)
- Transformatives Lernen (Fallarbeit, Konzeptentwicklung, Supervision, Hospitation, Praxisbesuche)
Abschluss
Mit Bestehen der Abschlussprüfung erlangen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Abschluss als staatlich anerkannte Heilpädagogin oder als staatlich anerkannter Heilpädagoge
Kosten
Aufnahmegebühr: 80 €
Kursgebühren: monatlich 130 €, gesamt 4.680 €
Prüfungsgebühr: 120 €
Inhalte
Ziel der Ausbildung ist eine Vertiefung und Erweiterung der vorhandenen beruflichen Kompetenzen. Heilpädagog*innen sollen in der Lage sein, Menschen aller Altersgruppen in besonderen Lebenslagen unterstützen und begleiten zu können. Sie sollen selbstständig und verantwortlich passende, wissenschaftlich begründete Handlungskonzepte entwickeln und umsetzen. Dazu ist es erforderlich, auch die jeweiligen gesellschaftlichen Bedingungen zu reflektieren, um in komplexen Situationen handeln zu können. Insbesondere die Initiierung und Umsetzung von Inklusionsprozessen in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen gehört zu den Aufgaben von Heilpädagog*innen.
Die Weiterentwicklung fachlicher und persönlicher Kompetenzen steht im Mittelpunkt der Ausbildung. Durch die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten, sowie von Sozialkompetenz und Selbstständigkeit soll berufliche Handlungskompetenz erreicht werden. Dazu gehört auch der ständige Transfer von der Theorie in die Praxis und umgekehrt.
Zu den Aufgaben von Heilpädagog*innen gehören neben fachlichen Leitungsfunktionen auch die Entwicklung und Planung neuer Konzepte, sowie die Arbeit in und mit multiprofessionellen Teams und die Anleitung und Begleitung der verschiedenen Fördermaßnahmen für Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Die Ausbildungsinhalte werden unter Einbeziehung des anthroposophisch orientierten Menschenverständnisses vermittelt. Die um die anthroposophische Menschenkunde erweiterte Sicht auf Menschen mit verschiedenen Entwicklungshemmnissen ermöglicht eine umfassendere Sicht auf Störungen und Unterstützungsmöglichkeiten der Entwicklung des Individuums, und verdeutlicht die Notwendigkeit der eigenen persönlichen Weiterentwicklung der Heilpädagog*in.
-
Modul 1
-
Modul 2
-
Modul 3
-
Modul 4
-
Modul 5
-
Modul 6
-
Modul 7
-
Modul 8
Zugangsvoraussetzungen
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher, Jugend- und Heimerzieherin/Jugend- und Heimerzieher oder Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger (In Ausnahmefällen kann die Schulaufsichtsbehörde der Zulassung von Personen mit gleichwertigem fachverwandtem Berufsabschlüssen zustimmen).
- Eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- und heilpädagogischen Arbeitsfeldern nach Erteilung der Berufserlaubnis.
Der Anmeldebogen kann hier heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden.