Die Bedeutung der vorbehaltenen Aufgaben im Rahmen der Pflegeausbildung

Klaus Dorda, Berater Pflegeausbildung Referat 306 – Qualifizierung Pflegeberufe Region Baden-Württemberg

In § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) hat der Gesetzgeber die charakterlichen Kernaufgaben der beruflichen Pflege als Vorbehaltsaufgaben definiert und festgelegt, dass diese durch zielgerichtet ausgebildetes Personal mit den erforderlichen Kompetenzen wahrgenommen werden müssen.
Damit hat der Gesetzgeber die Verantwortung für pflegerisches Handeln in der täglichen Pflegepraxis in den Fokus genommen und bestimmt, welche Tätigkeiten zu den Vorbehaltsaufgaben gehören und wer berechtigt ist diese auszuüben.

Hierbei werden bereits mit den Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz Handlungsfelder sichtbar gemacht, die zuvor zwar da waren, jedoch nicht immer versprachlicht bzw. bewusst wahrgenommen wurden (z.B. Arbeiten auf dem aktuellen Stand des Wissens, Prozessorientierung, Beratungskompetenz).
In der Fortbildung werden Hintergründe, Entwicklungen, Chancen und Grenzen aufgezeigt und die Integration des Themas in Anleitungssituationen und Prüfungssituationen vorgestellt.

Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 PflAPrV und kann auf die jährliche Fortbildungspflicht der Praxisanleitenden angerechnet werden.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Termin:
09.05.2022, 10.00 bis 16.30 Uhr

Kursort:
Berufsfachschule für Pflege
Siemensstr. 5
70736 Fellbach

Beginn

09.05.2022

Uhrzeit

jeweils
10:00 bis 16:30 Uhr

Anmeldeschluss

25.04.2022

Kursgebühren

€ 0.-

Ausbildungsort

Fellbach

Anmeldung